Nur die 9400 Geräte-Varianten mit der Kennzeichnung "E94C..." sind für den genehmigungsfreien Export in Drittländer zugelassen.
Hinweis:
Auf den Typenschildern der Geräte-Variante E94A ist als Ausgangsfrequenz-Bereich "0-599Hz" aufgedruckt. Diese Angabe bezieht sich nur auf den U/f-Kennlinienbetrieb, ohne Rückführung.
Alle Geräte mit Kennzeichung "E94A..." und auch "E94B..." erfüllen nicht die Dual-Use-Vorgaben für den genehmigungsfreien Export in Drittländer !