Einbauerklärungen für Lenze-Produkte

Frage:
Wo finde ich auf der Lenze-Homepage Einbau- bzw. Herstellererklärungen gemäß der Maschinenrichtlinie?

Antwort:
Die Herstellererklärung wurde mit Inkrafttreten der 'neuen' Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Einbauerklärung.
Einbauerklärungen werden für unvollständige Maschinen, die unter die Maschinenrichtlinie fallen, durch den Hersteller oder einen Bevollmächtigten ausgestellt.
Wir können nicht wissen, ob unsere Produkte später in Maschinen eingesetzt werden, die dann auch tatsächlich unter die Maschinenrichtlinie fallen werden.
Da unsere 'Standard'-Komponenten nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen, gibt es keine Einbauerklärungen für 'Standard'-Lenze-Produkte.

Unsere Produkte mit funktionaler Sicherheitstechnik fallen unter die Maschinenrichtlinie. Für diese Produkte haben wir die EG-Baumusterprüfbescheinigungen zum Nachweis der Richtlinienkonformität und stellen keine separate Einbauerklärung zur Verfügung.

Die EG-Baumusterprüfbescheinigungen sind im Downloadbereich unter 'Technische Dokumentation' zu finden.

URL zur Verlinkung dieses AKB-Artikels: https://www.lenze.com/de-de/go/akb/201301872/0/
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