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LenzeElectricalShaft V01.03.04.00 und höher, enthalten ab Engineer HighLevel 2.10 SP2
Verhalten der neuen Version?
In der neuen Version können in der Codestelle C5273 für die Auflösung einer Geberumdrehung auch Werte ungleich einer Zweierpotenz 2^n eingetragen werden, ohne dass es zu einer Fehlberechnung am Positionsausgang
dnPosOut_p kommt.
Wie sieht die Reaktion aus?
Der Positionsausgang
dnPosOut_p am Funktionsblock
L_EsEncoderConv zeigt Werte an, die dem Geberwert (Rohposition am Eingang
dnEncoderIn) nicht entsprechen.
Wann tritt das Problem auf?
Ursache für das Verhalten ist die Einstellung in der Codestelle C5273 für die Auflösung einer Geberumdrehung. Wenn dieser Wert ungleich einer Zweierpotenz 2^n eingestellt ist, wird FB-intern fälschlicherweise mit der nächstniedrigeren Zweierpotenz 2^n gerechnet.
Diagnosemöglichkeiten?
Der Positionsausgang
dnPosOut_p am Funktionsblock
L_EsEncoderConv zeigt Werte an, die dem Geberwert (Rohposition am Eingang
dnEncoderIn) nicht entsprechen.
Kurzfristige Maßnahmen/Empfehlungen?
Bei Verwendung von Gebern mit einer Auflösung pro Umdrehung ungleich einer Zweierpotenz 2^n kann dem Funktionsblock
L_EsEncoderConv ein Skalierbaustein
L_TbMulDivLim vorgeschaltet werden, der die Geber-Rohposition umskaliert (FB-Verschaltung siehe Darstellung unten):
- Der Zählerterm (L_TbMulDivLim.dnNumerator) muss eine Potenz von 2 sein und dem Wert der im Funktionsblock L_EsEncoderConv eingestellten Codestelle C5273 entsprechen.
- Der Nennerterm (L_TbMulDivLim.dnDenominator) muss den Wert der realen Auflösung einer Geberumdrehung annehmen.
Bewertung:
Die Funktionseinschränkung betrifft typischerweise Anwendungen, bei denen Positionswerte eines externen Absolutdrehgebers über Datenbus in die Applikation geführt werden. Der Funktionsblock
L_EsEncoderConv wird hierbei zur Abbildung in das bestehende Achs- oder Fremdmaßsystem umgerechnet.
Da die Mehrzahl der existierenden Gebersysteme eine Geberumdrehung in 2^n Schritte (Wert einer Zweierpotenz) unterteilen, bleibt hier die Funktionseinschränkung wirkungslos. Bei allen anderen Auflösungen schafft die unter
Kurzfristige Maßnahmen/Empfehlungen beschriebene Vorgehensweise Abhilfe.
