Zerstörfestigkeit

Zulässiger Grenzwert für die Beanspruchung einer Störsenke (Bauteil, Komponente, Gerät) durch eine elektromagnetische Störgröße, dessen Überschreiten eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Betrachtungsobjekts und damit eine irreversible Funktionsstörung zur Folge hat.

Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erfordert in jedem Fall einen Hardwareeingriff, d.h. die Reparatur bzw. den Austausch von Komponenten oder Baugruppen der betrachteten Einrichtung.

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