ProdSG - Produktsicherheitsgesetz

Seit 1997 in Kraft, nicht zu verwechseln mit dem Gerätesicherheitsgesetz GSG! Setzt die EG-Produktsicherheitsrichtlinie 92/59/EWG von 1992 sowie den sog. Modulbeschluss über den Schutz der CE-Kennzeichnung von 1993 in deutsches Recht um. Es gilt für industriell seriengefertigte wie für individuell hergestellte für die private Nutzung bestimmte Produkte, nicht aber für Immobilien und auch nicht für Dienstleistungen. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, zu bewirken, dass Hersteller und Händler dem Verbraucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen. Volltext siehe BGB1.1 1997, S.934-938.

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