Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG hat die Aufgabe, den freien Warenverkehr für Maschinen (damit sind auch Maschinenanlagen und auswechselbare Ausrüstungen gemeint), einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sowie Lastaufnahmeeinrichtungen in der Europäischen Union sicherzustellen.

Sie fährt dazu harmonisierte Beschaffenheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren ein, die von den 'verantwortlichen Personen' zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere auch Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Aufbau von Maschinen.

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