Aus technischer Sicht: Eigenschaft einer Betrachtungseinheit (Gerät, System, Anlage) in einer bestimmten Umgebung aufgabengemäß zu arbeiten, ohne diese Umgebung (Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft) und darin befindliche andere Einrichtungen (Kultur- und sonstige Sachgüter) und Leben (Menschen, Tiere, Pflanzen) sowohl während des vorgesehenen normalen Betriebs aber auch im Havariefall nicht unzulässig zu belasten.
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