Kurzschluss-sichere Leitung, kurzschlussfeste Leitung, erdschlusssicher, erdschlussfest

Die Begriffe 'kurzschlussfest oder erdschlussfest' und 'kurzschlusssicher oder erdschlusssicher' stehen immer im Zusammenhang mit der Verlegeart. 
Es gibt im direkten Sinne keine Kabel & Leitungen mit diesen Eigenschaften, sondern es kommt auf deren Bauart (z. B. NYM, NYY, ...) und die Art der Verlegung/Installation an. 

Folgende Normen-Auszüge geben einen Überblick, was unter 'Kurzschluss- und erdschlusssicherem Verlegen von Kabel und Leitungen' nach dem Stand der Technik verstanden wird: 

DIN VDE 0100-520 Artikel 521.13 deutsche Fassung des Harmonisierungsdokuments HD 384.5.52 S1 +A1:

Folgende Verlegearten gelten als Kurzschluss- und erdschlusssicher:
a) Anordnungen aus Einzelleiter (blank oder isoliert), bei denen eine gegenseitige Berührung und die Berührung mit geerdeten Teilen verhindert ist und durch äußere Einflüsse (z.B. herabfallende Teile) kein Kurzschluss zu erwarten ist, z. B.
  • durch ausreichende Abstände durch Abstandshalter oder
  • durch Führen in getrennten Elektroinstallationskanälen oder deren getrennten Zügen oder in getrennten Elektroinstallationsrohren.

b) Anordnungen aus:
  • Kabeln, z. B. nach DIN VDE 0276-603 (NYY… )
  • einadrige Mantelleitungen NYM nach DIN VDE 0250-204
  • einadrige Gummischlauchleitungen nach DIN VDE 0282-4 (H07RN-F… )

c) zugängliche und nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegte Kabel oder Mantelleitungen, bei denen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung verhindert ist;

d) Anordnungen aus Aderleitungen
  • NSGAFöu nach DIN VDE 0250-602, NSHXAö nach E DIN VDE 0250-606, NSHXASö nach E DIN VDE 0250-606, NSHXSCMö nach E DIN VDE 0250--606 mit Nennspannung U0/U von mindestens 1,8/3 kV
  • Anordnungen von Kabel und Leitungen, die ohne Gefahr für ihre Umgebung ausbrennen können, z. B. Kabel im Erdreich, gelten im Hinblick auf die Sicherheit als gleichwertig zum kurzschluss- und erdschlusssicheren Verlegen.


DIN EN 60204-1 / VDE 0113-1 Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Artikel 7.2.8 Anordnung von Überstromschutzeinrichtungen:
Eine Überstromschutzeinrichtung muss dort angeordnet werden, wo der zu schützende Leiter an seine Versorgung angeschlossen ist. Wo dies nicht möglich ist, ist für solche Leiter mit geringerer Strombelastbarkeit als die Versorgungsleiter kein Überstromschutz erforderlich, wenn die Kurzschlussgefahr durch alle der folgenden Maßnahmen verringert wird:
  • die Strombelastbarkeit des Leiters ist wenigstens gleich der, die sich aus der Last ergibt  UND
  • jede Zuleitung zur Überstromschutzeinrichtung ist nicht länger als 3 m  UND
  • der Leiter ist durch ein Gehäuse oder einen Leitungskanal geschützt. 

Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr für die Richtigkeit. 
Im Zweifel gelten die Originaltexte der entsprechenden Normen. 

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