Behoben ab:
Für diese Einschränkung ist keine Korrektur geplant.
Verhalten der neuen Version:
...
Beschreibung des Verhaltens:
Die aktuelle Position im Antrieb ändert sich nach einer Neu-Initialisierung des Resolvers als zusätzlichen Lagegeber deutlich, obwohl der Resolver nicht verdreht wurde. Eine Neu-Initialisierung erfolgt z.B. bei Neustart des Umrichters oder bei Änderung der Parameter der Positionsrückführung oder bei Änderung der Motorregelungsart C6.
Der Status ‚Referenzposition bekannt‘ bleibt fälschlicherweise erhalten.
Ein weiteres Fehlverhalten tritt auf, wenn der Resolver im ausgeschalteten Zustand verdreht wird (zulässiger Bereich bei C80=1) +-0,5 Rev.. Die Verdrehung wird nach dem Neustart nicht erkannt und die Position ist identisch mit der Position vor dem Netzschalten.
Unter welchen Bedingungen tritt das Verhalten auf?
Wenn der Resolver als Lagegeber und nicht als Motorgeber eingestellt ist:
· Aufbau Lageregelung C2570=2 oder 3 ‚Lageregelung aktiv‘ und
· Lagegeber C490=0 ‚Resolver auf X7.
Betroffene Produkte:
Kurzfristige Maßnahmen:
Wenn der Resolver nur als Lagegeber verwendet werden soll, muss nach Neustart des Umrichters oder Veränderung der Parameter des Lagegebers neu referenziert werden.
Bewertung/Empfehlungen:
· Der Fahrbereichsgrenzen oder Positionen mit Hindernissen werden nach Auftreten des Verhaltens nicht mehr korrekt abgebildet im Umrichter. Es kann zu Kollisionen führen. Das transpostierte Material kann beschädigt werden.
· Das Verhalten sollte immer bei der Inbetriebnahme im Rahmen der Prüfung der Positionsrekonstruktion nach Netzschalten festgestellt werden.
· Anwendungen, in denen der Resolver nur als Lagegeber und nicht als Motorgeber ausgewertet wird, sind Sonderfälle.