Fehlertolerantes Systemverhalten, d. h. die Aufrechterhaltung der projektierten Funktionen trotz des Ausfalls von Systemkomponenten, des Auftretens von Softwarefehlern sowie beeinflussungsbedingter u. a. Störungen wird u. a. auf der Grundlage redundanter Strukturen erzielt.
Folgende Redundanzprinzipien kommen dabei zur Anwendung:
- statische Redundanz Hier sind die Funktionseinheiten des redundanten Systems in einer statisch fest verankerten Struktur angeordnet. Beispiele sind fehlerkorrigierende Schaltungen, in denen fehlerhafte digitale Signale auf der Grundlage eines fehlerkorrigierenden Kodes berichtigt werden oder Vergleicherschaltungen, in denen die Ergebnisse dreier parallel arbeitender Funktionseinheiten ständig miteinander verglichen werden. Solange 2 von den 3 Komponenten fehlerfrei funktionieren, wird das Gesamtsystem als fehlerfrei betrachtet, d.h. der Ausfall einer Funktionseinheit wird toleriert.
- dynamische nicht funktionsbeteiligte Redundanz Die einzelnen Funktionseinheiten sind hier in einer veränderlichen (umschaltbaren) dynamischen Struktur angeordnet. Im Fehlerfall erfolgt eine Umschaltung von der bisher funktionstragenden Einheit auf eine redundante Funktionseinheit. Letztere hat im fehlerfreien Betrieb des Systems keine eigenen funktionellen Aufgaben (Stand-by-Technik, 1-von-2-Technik).
- dynamische funktionsbeteiligte Redundanz Hier lösen alle Funktionseinheiten eines Systems im fehlerfreien Betrieb eigene funktionelle Aufgaben. Bei Ausfall einer Einheit übernehmen die übrigen Funktionseinheiten die wesentlichen Aufgaben der ausgefallenen Einheit unter Zurückstellung eigener, für die Gesamtfunktion des Systems weniger wichtigeren Aufgaben (kollegiale Systeme).