Elektromotor für den Betrieb am Einphasen-Wechsel-Stromnetz.
Die Läuferwicklung ist als Kurzschlusskäfig ausgebildet, die Statorwicklung dagegen besteht gewöhnlich aus zwei Strängen (Haupt- und Hilfsstrang), deren magnetische Achsen um eine halbe Polteilung, d. h. 90 ° elektrisch, gegeneinander versetzt angeordnet sind. Der Hilfsstrang dient dazu, im Luftspalt der Maschine eine Drehfeldkomponente zu erzeugen, um das selbständige Anlaufen des Motors zu ermöglichen. Dazu wird er beim Einschalten des Motors vorübergehend über einen Widerstand oder über einen sogenannten Anlaufkondensator an das Netz gelegt.
Bei Motoren mit Betriebskondensator (Kondensatormotoren) bleibt er auch während des Betriebs eingeschaltet.
Einphasen-Asynchronmotoren werden in großen Stückzahlen in Antrieben kleiner Leistung unterhalb 1 kW eingesetzt.
Für sehr kleine Leistungen bis etwa 150 W gibt es den Einphasen-Asynchronmotor als sogenannten Spaltpolmotor. Ein solcher Motor hat in der Regel einen Stator mit ausgeprägten Polen, in denen ein oder mehrere Kurzschlusswindungen liegen, die die Aufgabe des Hilfsstranges erfüllen.
Alle Einphasen-Asynchronmotoren zeigen typisches Nebenschlussverhalten, d. h. ihre Drehzahl fällt mit zunehmender Belastung leicht ab. Überschreitet das Belastungsmoment das sogenannte Kippmoment, bleiben sie stehen.