Isolationsmessung am Drehstrommotor, Motorleitung, Antriebsregler

Treten im Antriebsregler wiederholt die Fehlermeldungen
• OC1 (Überstrom bzw. Meldung 'Kurzschluss') bzw.
• OC2 (Erdschluss)

auf, und es kann keine unmittelbare Ursache hierzu festgestellt werden, ist es sinnvoll, den Isolationwiderstand des vorhandenen Motors zu ermitteln. Das verwendete Isolationsmessgerät sollte dabei den Anforderungen der EN 61557 Teil 1, 2 und 4 bzw. DIN VDE 0413 Teil 1 und 4 genügen. Die Isolationswiderstandsmessung muss dabei mit einer Gleichspannung durchgeführt werden, um den Einfluss von Kapazitäten zwischen Leitern sowie den Leitern und Erde bei der Messung auszuschließen.

Vorgehensweise zur Messung des Isolationswiderstandes am Drehstrommotor:

Dazu sind alle Anschlüsse am Motor abzuklemmen. Die Verschaltungsbrücken (für Stern- bzw. Dreieckschaltung) der Wicklungen sind zu entfernen.

Das Isolationsmessgerät ist auf die passende Prüfspannung einzustellen:
• Motorbemessungsspannung ≤ 500 V => Prüfspannung 500 V DC
• Motorbemessungsspannung > 500 V => Prüfspannung 1000 V DC

Folgende Punkte werden gemessen: 1. Widerstand von Wicklung zu Wicklung
2. Widerstand von Wicklung zu PE
3. Widerstand von Wicklung zu KTY/PTC
Achtung: Vor allen Messungen beide Pole der Temperatursensoren brücken!

Bewertung der Messergebnisse:
Der minimal zulässige Grenzwert des Isolationswiderstandes bei einer Prüfspannung von
• 500 V beträgt ≥ 0,5 MOhm (zuzüglich der Messtoleranz von 30 % ≥ 0,65 MOhm)
• 1000 V beträgt ≥ 1 MOhm (zuzüglich der Messtoleranz von 30 % ≥ 1,3 MOhm)

In der Praxis sollten Werte von ca. 3 MOhm erreicht werden.

Hinweis:
Die Messung des Isolationswiderstandes darf nicht mit der Isolationsmessung von Betriebsmitteln nach VDE 0160 Teil 105 (EN 61800-5-1) verwechselt werden, bei der die Prüfspannung größer als die auftretende Betriebsspannung am Drehstrommotor (√2 · UNetz) sein muss!

Isolationsmessung auf der Motorleitung:

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, den Isolationswiderstand der Motorleitung zu messen. Dazu ist die Motorleitung auf der einen Seite komplett vom Motor und auf der anderen Seite komplett vom Antriebsregler bzw. anderen Komponenten (z. B. Motorschütz, Motorfilter) abzuklemmen.

Isolationsmessung der Anlage/Betriebsmittel nach VDE 0160 Teil 105 (EN 61800-5-1):

Bei einer Isolationsmessung der kompletten elektrischen Anlage entsprechend der VDE 0160 Teil 105 müssen zum Schutz vor Zerstörung der Leistungshalbleiter und anderer spannungsgefährdeter Bauelemente die Antriebsregler und vorhandene Netzfilter abgeklemmt werden. Dieses Vorgehen ist zulässig, da die Antriebsregler und Netzfilter bezüglich Spannungsfestigkeit und Isolationswiderstand im Rahmen der Endkontrolle bei Lenze einer Hochspannungsprüfung, wie in VDE 0160 Teil 105 (EN 61800-5-1) beschrieben, unterzogen werden.

Werden die Isolationsmessungen mit angeschlossenen Antriebsregler oder Netzfilter durchgeführt, besteht die Gefahr, dass
• durch den Sperrstrom der Halbleiterbauelemente oder durch Ströme durch eventuell vorhandene Funkentstörkondensatoren ein Isolationsfehler vorgetäuscht wird oder
• durch Überspannung elektronische Bauelemente zerstört werden.

Weiterhin sollten bei Isolationsmessungen grundsätzlich alle Überspannungsschutzgeräte abgeklemmt werden, da andernfalls die Prüfspannung durch die Schutzbausteine begrenzt wird und dies zu Fehlmessungen führen würde. Sollten bei einer Prüfung versehentlich noch Überspannungsschutzgeräte eingebaut sein, so werden diese durch die geringen Ströme i. d. R. nicht zerstört.

Suchbegriffe: DGUV V3, Isolationsprüfung, Isolationsüberprüfung

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