Verträglichkeitspegel

Festgelegter größter Wert einer Störgröße, bei dem das verträgliche Zusammenwirken aller Einrichtungen einer Anlage bzw. eines Systems in bezug auf diese Störgröße mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit gewährleistet sein soll.

Er dient einerseits als Grundlage für die Ableitung von Störfestigkeitsanforderungen und andererseits als Ausgangspunkt für die Festlegung zulässiger Störemissionen für die einzusetzenden Betriebsmittel.

Die Festlegung von Verträglichkeitspegeln erfolgt entweder entsprechend den am Betrachtungsort existierenden oder zu erwartenden Werten von Störgrößen oder, für den Fall, dass die elektromagnetischen Bedingungen vor Ort gezielt beeinflusst werden können, z.B. im Verlauf der Projektierung von Anlagen nach technischökonomischen Aspekten.

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