Immunity (to a disturbance): Fähigkeit einer Einrichtung, eines Gerätes oder Systems, in Gegenwart einer elektromagnetischen Störgröße ohne Funktionsminderung zu funktionieren [
IEV 161-01-20].
Quantitativ beschreibbar ist die Störfestigkeit eines Betrachtungsobjekts durch die Angabe zulässiger Beanspruchungsgrenzwerte z. B. in Form von Störspannungsamplituden, Störfeldstärkewerten, Störenergien, genormten Prüfschärfegraden usw.
Werden durch Störgrößen die Störfestigkeitswerte einer Einrichtung überschritten, ohne dass eine Zerstörung erfolgt, treten reversible Funktionsstörungen auf.
Nach dem Verschwinden der Störgrößeneinwirkung bzw. nach einem Neustart der Einrichtung arbeitet die betrachtete Einheit wieder einwandfrei, ohne dass eine Reparatur oder ein Ersatz von Bauelementen oder Baugruppen erforderlich ist.
Das für die objektive Beurteilung der Störfestigkeit zugrundezulegende Kriterium der Funktionsfähigkeit bzw. der Funktionsstörung hängt vom Gebrauchszweck des Prüfobjekts ab und ist deshalb spezifisch für die jeweilige Anwendung festzulegen.