Bei Vereinbarung von Lieferbedingungen ist die Anwendung von
Incoterms Bezeichnungen und Bedingungen obligatorisch, weil die hier hinterlegten Texte international juristisch gleichlautende Bedingungen festlegen. Frei formulierte Bedingungen sind insbesondere bei Übersetzungen interpretationsfähig und somit nicht eindeutig.
Bei dieser Klausel trägt der Verkäufer die Gefahr bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer, der ihm vom Käufer benannt wurde. Da erhebliche Schadenersatzleistungen bei z. B. Untergang der Ware (LKW-Unfall o. ä.) und somit Produktionsausfälle beim Kunden entstehen können, ist die saubere und klare Festlegung essentiell.