Maximal zulässige Eingangsfrequenz der Geberrückführung - maximale Encoderstrichzahl

Frage:
Wie hoch ist die maximal zulässige Frequenz an den Frequenzeingängen DI1/DI2 bzw. DI6/DI7?
Welche maximalen Encoderstrichzahlen leiten sich daraus für einen Motor ab, der bis max. 3000 rpm betrieben wird?

Antwort:
Aus der max. zulässigen Eingangsfrequenz und der geforderten maximalen Antriebsdrehzahl resultiert die maximal verwendbare Encoderstrichzahl. Für das Beispiel, dass die maximale Motordrehzahl nmax = 3000 rpm beträgt und der Geber direkt am Motor montiert ist, ergeben sich folgende maximale Geberauflösungen (in Klammern typische empfohlene Strichzahl eines HTL-Gebers):
  • 8400 StateLine C (Digitaleingang DI1/2): max. Eingangsfrequenz 10,24 kHz -> max. verwendbare Geberstrichzahl = 204 Inkr./Umdr. (typisch Strichzahl: 128 Inkr./Umdr.)
  • 8400 HighLine C mit Firmware ≤V10.x und 8400 TopLine C mit Firmware ≤V1.x (DI1/2): max. Eingangsfrequenz 102,4 kHz -> max. Geberstrichzahl = 2048 Inkr./Umdr. (typisch: 1024 Inc.)
  • 8400 HighLine C mit Firmware ≥V11.x und 8400 TopLine C mit Firmware ≥V2.x (DI1/2): max. Eingangsfrequenz 204,8 kHz -> max. Geberstrichzahl = 4092 Inkr./Umdr.
  • 8400 HighLine/TopLine C (DI6/7): max. Eingangsfrequenz 10,24 kHz -> max. Geberstrichzahl = 204 Inkr./Umdr. (typisch: 128 Inc.)

Hinweise:
Bei einem Anbau des Gebers auf der Getriebeabtriebsseite ist die Geberstrichzahl durch den Getriebefaktor zu dividieren!
Bei der Angabe der maximalen Eingangsfrequenz sind erforderliche Regelreserven (Überschwingen in der Drehzahl) berücksichtigt.

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