Funktionale Sicherheit im Maschinenbau – Ein strategischer Erfolgsfaktor
Funktionale Sicherheit im Maschinenbau ist von entscheidender Bedeutung, um den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Sie stellt sicher, dass Maschinen im Falle eines Fehlers sicher reagieren und Risiken für den Menschen und die Umwelt minimieren. Die Definition von funktionaler Sicherheit umfasst alle Maßnahmen, die das Risiko von Unfällen an Maschinen (z.B. durch Fehlfunktionen) reduzieren.
Besonders im Bereich der Funktionalen Sicherheit ist es wichtig (und erforderlich), präventive Strategien zu entwickeln, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Um die Strategien zur Risikovermeidung effizienter zu machen, spielt die Funktionale Sicherheit im Umrichter eine ebenso zentrale Rolle, da sie die Leistung und Effizienz von Antriebssystemen direkt beeinflusst.
Durch die intelligente Implementierung umfassender Sicherheitskonzepte sichern Sie nicht nur den Schutz von Menschen, sondern steigern auch die Wettbewerbsfähigkeit durch erhöhte Zuverlässigkeit und geringere Ausfallzeiten. Funktionale Sicherheit ist daher ein strategischer Erfolgsfaktor im Maschinenbau.
Rechtlicher Rahmen: Von der Maschinenrichtlinie zur Herstellerhaftung
Die Maschinenrichtlinie (und die kommende Maschinenverordnung) der EU bildet das Fundament für die sichere Maschine und damit auch für die Funktionale Sicherheit. Sie definiert Anforderungen an Konstruktion, Inbetriebnahme und CE-Kennzeichnung von Maschinen. Besonders relevant sind dabei die Artikel 5 (Inverkehrbringen), 7 (Konformitätsvermutung), 12–14 (Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, benannte Stellen) und 16 (CE-Kennzeichnung selbst).
Hersteller von Maschinen tragen dabei die Verantwortung – von der persönlichen Haftung der Geschäftsführung bis zur strafrechtlichen Relevanz bei Verstößen. Auch die sogenannte „Herstellerhaftung durch Zufall“ wird thematisiert: Wer Maschinen wesentlich verändert, kann rechtlich als Hersteller gelten.
Praktische Umsetzung: Risikobeurteilung und technische Maßnahmen
1. Inhärent sichere Konstruktion
Die höchste Priorität bei der Risikominimierung hat die inhärent sichere Konstruktion. Das bedeutet, dass Maschinen so gestaltet werden, dass Risiken gar nicht erst entstehen. Beispielsweise kann durch die Wahl geeigneter Komponenten die Wärmeentwicklung reduziert werden, um Verbrennungsgefahren zu vermeiden. Oder ein alternatives Design kann eingesetzt werden, um Quetschgefahren zu eliminieren.
2. Technische Schutzmaßnahmen
Wenn Risiken nicht durch die Konstruktion ausgeschlossen werden können, kommen technische Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Dazu zählen Schutzvorrichtungen wie Lichtschranken, Sicherheitszäune oder Türüberwachungsschalter, die die Maschine bei Gefahr automatisch abschalten. Auch die Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit bei Einrichtarbeiten ist eine typische Maßnahme. Diese Schutzsysteme müssen so konzipiert sein, dass sie zuverlässig funktionieren und nicht umgangen werden können.
3. Dokumentation von Restrisiken
Nicht alle Risiken lassen sich vollständig eliminieren. Diese sogenannten Restrisiken müssen klar dokumentiert werden – meist in den Betriebsanleitungen. Besonders bei Transport, Installation und Inbetriebnahme gibt es viele Szenarien, die nur durch präzise Dokumentation abgesichert werden können. Die Dokumentation dient nicht nur der Information, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Herstellers.
Praxisbeispiele aus unserem Whitepaper
Sicherer Umrichter mit einstellbarer Maximaldrehzahl: Der Maschinenhersteller legt die maximale Geschwindigkeit fest, die vom Servicetechniker des Umrichter-Herstellers exakt eingestellt wird. Ein Abnahmeprotokoll dokumentiert diesen Vorgang.
Schaltschrankbau durch Dritte: Der Maschinenhersteller definiert die Sicherheitsfunktionen und deren Qualitätsanforderungen. Der Schaltschrankbauer muss diese Anforderungen durch sein Qualitätssicherungssystem korrekt umsetzen. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist hier essenziell.
Externe Beratung zur Normenkonformität: Auch wenn ein externer Consultant hinzugezogen wird, bleibt die Verantwortung beim Maschinenhersteller. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung müssen berücksichtigt und gegebenenfalls über die Anforderungen der C-Normen hinaus umgesetzt werden.
Warum jetzt handeln?
Mit der Einführung der neuen Maschinenverordnung, die die bisherige Richtlinie ersetzen wird, ergeben sich im Detail weitere Anforderungen an die Funktionale Sicherheit. Für Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzen, bietet sich nicht nur ein rechtlicher Schutz. Sie positionieren sich zudem als verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Partner auf dem Markt.
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